Die Mitgliedschaft

3. Entstehung der Mitgliedschaft
Mitglied kann werden, wer seine Aufnahme beim Vorstand des Vereins beantragt.
Lehnt der Vorstand den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Wenn diese den Betroffenen nicht mit einfacher Mehrheit ablehnt, gilt dieser als aufgenommen. Über diesen Paragraphen ist jeder Antragssteller vom Vorstand zu informieren.

4. Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beendet durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes zum Ende eines Quartals, die schriftliche Erklärung muß jedoch spätestens bis 6 Wochen vor dem Ende des Quartals eingegangen sein.
Bei Vorhaben, die dem Verein „Gemeindeverein Biendorf 3000 e. V.“ direkt oder indirekt schaden, bei Verstoß gegen die Satzung, bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins, bei dreimonatigem Verzug des Mitgliedsbeitrages können Mitglieder vom Vorstand ausgeschlossen werden. Innerhalb von vier Wochen ist ein Einspruch möglich, über den die Mitgliederversammlung berät und beschließt.
Das ausgetretene oder ausgeschlossenen Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.

Der Vereinsbeitrag beträgt zur Zeit 12,00€ und ist jährlich zu entrichten.